Hochhaus-Pläne sorgen für Misstöne

Die Betreiber des STRANDPARX am Neustädter See wollen einen Wohnkomplex errichten. Die Stadtverwaltung hat dazu jetzt einen Beschluss für den Stadtrat vorgelegt und schlägt in einer Pressemitteilung einen kritischen Klang an. Es ist ein ehrgeiziges Projekt, das sich Carsten und Jacqueline Böhlecke, Betreiber des Magdeburger STRANDPARX, ausgedacht haben. In direkter Nachbarschaft zu ihrer Wasserski-Anlage am Neustädter See soll ein Wohnkomplex mit Hochhaus, Gastronomie und Geschäften entstehen – zusätzlich zur bereits geplanten Erweiterung als Freizeitpark. Das sorgt nun offenbar für Verstimmung. Zumindest legt das eine aktuelle Pressemitteilung der Stadtverwaltung zu dem Vorhaben nahe. Diese liest sich so, als ob den Böhleckes mangelnde Mitwirkung vorgeworfen wird. So habe man den Eigentümer jetzt per Schreiben auf „notwendige Voraussetzungen sowie noch fehlende Unterlagen und Nachweise“ aufmerksam gemacht und ihn „auf seine Mitwirkung im Bebauungsplanverfahren“ hingewiesen. Dazu gehöre unter anderem „die Klärung umweltrechtlicher Aspekte“.  

„Ohne die Sicherstellung des nächsten Schritts im B-Plan-Verfahren durch den Privateigentümer ist keine rechtssichere Entwicklung des gesamten Bereiches möglich“, heißt es weiter in der Mitteilung. „Die Mitwirkung des Investors ist notwendig, damit der B-Plan schnellstmöglich aufgestellt werden kann, um sowohl für neue als auch bereits umgesetzte bauliche Maßnahmen Rechtssicherheit zu schaffen.“ Zugleich wird betont, dass die Verwaltung großes Interesse an einer Entwicklung des Neustädter Sees habe. Im Mai 2024 hatte der Stadtrat das Bebauungsplanverfahren für den Ausbau des STRANDPARX -Geländes auf den Weg gebracht. Auf dem großen Areal am Nordwestufer sind diverse Freizeitanlagen geplant. Zwischenzeitlich kam das Wohnhausprojekt hinzu. Die möglichen Eingriffe in die Natur sind der Verwaltung offensichtlich ein Dorn im Auge. In der zugehörigen Drucksache, die am 21. Mai im Stadtrat behandelt werden soll, heißt es unter anderem, dass eine Bebauung „zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung naturschutzrechtlicher Belange“ führen würde. Vorrangig sollten die im Stadtteil Neustädter See „noch ausreichend bestehenden Brachflächen für eine Nachverdichtung“ genutzt werden. Zudem würde die Umsetzung des Gesamtvorhabens einen sehr hohen „naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf“ bedeuten. Trotz ihrer offensichtlichen Vorbehalte schlägt die Verwaltung dem Stadtrat die Genehmigung der beantragten Vorhaben vor.  

Die STRANDPARX-Betreiber erklären: „Wir begrüßen das Interesse der Landeshauptstadt an der Weiterentwicklung zum überregionalen Tourismusressort am Neustädter See und teilen das Ziel einer rechtssicheren Umsetzung. Wir sind hochmotiviert, den Freizeitpark weiterzuentwickeln – ein Projekt mit großem Potenzial für Magdeburgs Freizeit-, Tourismus- und Wohnangebot. Wir als Investoren haben konsequent mitgearbeitet, trotz hohen persönlichen Einsatzes, als kleiner Betrieb und bitten um Verständnis für unsere administrativen Grenzen als praxis-orientierter Betrieb – wir sind kein Großunternehmen. Geforderte Unterlagen wurden eingereicht, zum Beispiel im November 2025 Umweltberichte. Weiterhin haben unsere Planer und Architekten Zuarbeit aktiv angeboten und angefragt. Wir stehen für den schnellen Fortschritt bereit. Der Freizeitpark soll ein attraktiver Treffpunkt für Magdeburg bleiben – mit Sport, Erholung und neuen Impulsen. Wir laden hiermit nochmal die Stadtverwaltung zu einem schnellen Abstimmungsmeeting ein, um offene Punkte zu klären und Rechtssicherheit für alle Maßnahmen zu schaffen“, heißt es weiter in der Erklärung.  

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Kommentare: 1
  • #1

    Gustav Karl (Freitag, 03 April 2026 16:40)

    Interessant, alle Partner also Stadt, Investor u.a. Beteiligte sollten sich zunächst einmal um die Gesundheit des Sees kümmern. Hier wird nur drüber gesprochen und nichts geschieht. Der See ist so wichtig für ALLE Magdeburger als Quelle der Erholung.

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